Arbeitsvertrag

Unklare Vertragsklauseln können später zu Streit führen. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag, eine Befristung oder eine Konkurrenzklausel vor der Unterschrift prüfen.

Arbeitsverträge regeln weit mehr als Gehalt und Arbeitszeit. Befristungen, Probezeit, Urlaub, Überstunden, Kündigungsfristen und Konkurrenzklauseln können erhebliche Auswirkungen auf Ihre berufliche Freiheit und Ihre Ansprüche haben.

Ich prüfe Vertragsentwürfe und bestehende Vereinbarungen auf rechtliche Risiken und erkläre Ihnen die Bedeutung einzelner Klauseln. Dabei geht es nicht nur um die Rechtslage, sondern auch um Ihre konkrete berufliche Situation.

Arbeitgeber unterstütze ich bei der Gestaltung klarer und belastbarer Arbeitsverträge. Arbeitnehmer erhalten eine Einschätzung, bevor sie eine Vereinbarung unterschreiben oder Änderungen akzeptieren.

Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag

Soll ich einen Arbeitsvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?

Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn der Vertrag Befristungen, variable Vergütung, besondere Kündigungsfristen oder eine Konkurrenzklausel enthält. Unklare Formulierungen lassen sich vor der Unterschrift meist leichter klären.

Nein. Für die Wirksamkeit können gesetzliche Vorgaben, die Dauer und der Grund der Befristung sowie die konkrete Vertragsgestaltung entscheidend sein. Eine Prüfung der Vereinbarung schafft Klarheit.

Konkurrenzklauseln unterliegen bestimmten rechtlichen Grenzen. Entscheidend sind unter anderem Inhalt, Dauer, Tätigkeit und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Lassen Sie die Klausel prüfen, bevor Sie eine neue Stelle antreten.

Mag. Dr. Gregor Erler
Mag. Dr. Gregor Erler

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und unterstütze Mandanten bei Kündigungen, Vertragsfragen, Entgeltansprüchen und Konflikten am Arbeitsplatz. Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete nächste Schritte.

Kontakt aufnehmen

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich prüfe die Ausgangslage und zeige Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Mag. Dr. Gregor Erler