Gehalt & Abfertigung

Fehlende Gehaltszahlungen oder nicht vergütete Überstunden belasten schnell. Prüfen Sie Ihre Ansprüche und klären Sie, was Ihnen tatsächlich zusteht.

Offene Gehälter, nicht bezahlte Überstunden oder Streit über Sonderzahlungen sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Auch bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können Ansprüche auf Abfertigung, Urlaub oder weitere Zahlungen offenbleiben.

Ich prüfe Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und sonstige Unterlagen. Daraus ergibt sich, welche Ansprüche bestehen, welche Fristen gelten und wie Sie diese sinnvoll geltend machen.

Je nach Situation kann eine außergerichtliche Aufforderung ausreichen. Wenn keine Einigung möglich ist, vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Häufige Fragen zu Gehalt und Abfertigung

Wie kann ich offene Gehälter geltend machen?

Zunächst sollten die offenen Beträge und die maßgeblichen Fälligkeiten anhand von Vertrag und Abrechnungen geprüft werden. Danach kann die Zahlung schriftlich eingefordert und bei Bedarf gerichtlich durchgesetzt werden.

Das hängt von Vertrag, Kollektivvertrag, Arbeitszeitmodell und der tatsächlichen Anordnung oder Duldung der Überstunden ab. Arbeitszeitaufzeichnungen und andere Nachweise sind für die Prüfung besonders hilfreich.

Das richtet sich unter anderem danach, welches Abfertigungssystem gilt und wie das Arbeitsverhältnis endet. Für eine verlässliche Einschätzung werden Beginn, Ende und Beendigungsart des Arbeitsverhältnisses benötigt.

Mag. Dr. Gregor Erler
Mag. Dr. Gregor Erler

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und unterstütze Mandanten bei Kündigungen, Vertragsfragen, Entgeltansprüchen und Konflikten am Arbeitsplatz. Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete nächste Schritte.

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