- 4020 Linz
Krankenstand & Karenz
Krankenstand, Schwangerschaft und Elternkarenz werfen häufig Fragen zu Entgelt, Kündigungsschutz und Rückkehr an den Arbeitsplatz auf. Klären Sie Ihre Rechte rechtzeitig.
Während eines Krankenstands oder rund um Geburt und Elternkarenz gelten besondere Regeln. Fragen entstehen etwa zur Entgeltfortzahlung, zur Meldepflicht, zum Schutz vor Kündigung oder zur Rückkehr in das Arbeitsverhältnis.
Ich prüfe Ihre Situation und erkläre, welche Rechte und Pflichten für Sie gelten. Dabei berücksichtige ich den Arbeitsvertrag, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, den konkreten Anlass und die einschlägigen gesetzlichen Schutzbestimmungen.
Auch bei Konflikten über die Rückkehr, eine Änderung der Tätigkeit oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses begleite ich Sie. Arbeitgeber berate ich zu einem rechtssicheren Umgang mit Krankenstand, Mutterschutz und Karenz.
Häufige Fragen zu Krankenstand und Karenz
Welche Pflichten habe ich im Krankenstand?
Sie müssen den Arbeitgeber grundsätzlich unverzüglich über die Arbeitsverhinderung informieren. Je nach Regelung kann auch eine ärztliche Bestätigung erforderlich sein. Die konkreten Pflichten sollten im Einzelfall geprüft werden.
Besteht während Mutterschutz oder Karenz Kündigungsschutz?
Für bestimmte Zeiträume gelten besondere Schutzbestimmungen. Ob und in welchem Umfang der Schutz greift, hängt von der konkreten Situation und der Art der Beendigung ab.
Was gilt bei der Rückkehr aus der Karenz?
Nach der Karenz stellen sich häufig Fragen zur Tätigkeit, Arbeitszeit und zum Arbeitsplatz. Welche Ansprüche bestehen, hängt von der ursprünglichen Vereinbarung und den Umständen der Rückkehr ab.
Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und unterstütze Mandanten bei Kündigungen, Vertragsfragen, Entgeltansprüchen und Konflikten am Arbeitsplatz. Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete nächste Schritte.
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