Honorar

Die Kosten hängen vom Umfang und der Art Ihres Anliegens ab. Im ersten Gespräch klären wir, welche Tätigkeit erforderlich ist und welche Vergütung dafür anfällt. Sie erhalten eine verständliche Information, bevor weitere Schritte gesetzt werden.

Je nach Fall kann die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften, nach einem vereinbarten Stundensatz oder auf Grundlage eines Pauschalhonorars erfolgen. Bei gerichtlichen Verfahren können zusätzlich Gerichtsgebühren und weitere Kosten entstehen.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir gerne, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt. Sprechen Sie das Thema Honorar frühzeitig an. So bleibt die finanzielle Planung transparent.